Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sabine Votteler

Votteler Consulting

Richard-Silber-Str. 2

72793 Pfullingen


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von Sabine Votteler erfolgen ausschließlich aufgrund unserer individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Sabine Votteler mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Sabine Votteler ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Sabine Votteler auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung des Kunden als Verbraucher (§ 13 BGB) oder als Unternehmer (§ 14 BGB) erfolgt.

§ 2 Leistungen

(1) Wir bieten onlinebasierte Coaching- und Beratungsdienstleistungen in den Bereichen berufliche Neuorientierung, Business-Gründung und Business-Entwicklung sowie berufliche Selbstständigkeit. Zu unseren Leistungen und Angeboten gehören auch die Organisation und Durchführung von Einzel- oder Gruppenschulungen.

(2) Die Erbringung eines konkreten Erfolgs, insbesondere das Erreichen bestimmter betrieblicher Umsatzgrenzen und / oder Kennzahlen, wird von Sabine Votteler im Rahmen der vereinbarten Tätigkeiten für den Kunden nicht geschuldet.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Sabine Votteler bleibt der Vergütungsanspruch von Sabine Votteler unberührt.

(4) In Bezug auf die von Sabine Votteler zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Sabine Votteler in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach dem Hauptvertrag ist Sabine Votteler hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei.

(5) Sabine Votteler  ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Genehmigung des Kunden ist insoweit nicht erforderlich.

(6) Terminabsprachen- und Mitteilungen in Bezug auf sogenannte Videocalls erfolgen verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme eines Video-Calls besteht kein Anspruch darauf diesen nachzuholen, es sei denn die Hinderungsgründe stammen aus unserer Sphäre.

(7) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme unserer Beratungsleistungen stets zu gewährleisten (z. B. hinreichende Internetverbindung, kamera- und audiofähiger Computer, Video-Chat-Client, etc.).

(8) Ein Arbeitsverhältnis wird durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen nicht begründet.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Sabine Votteler  und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich, in Textform oder per Online-Bestellung erfolgen.

(2) Die Vertragsinhalte ergeben sich aus unseren jeweiligen Angeboten.

§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von Sabine Votteler ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.

(2) Sabine Votteler kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Sabine Votteler kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Sabine Votteler nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.

(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist Sabine Votteler berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(5) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören.

(6) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Sabine Votteler gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von Sabine Votteler hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Sabine Votteler angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung der Dienste von Sabine Votteler ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Sabine Votteler ist anders lautend. Eine Sabine Votteler erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Sabine Votteler nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses kann bei Sabine Votteler per E-Mail angefragt werden.

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Sabine Votteler zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte feste Laufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausschließlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Sabine Votteler beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Sabine Votteler eingegangen.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Sabine Votteler sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Sabine Votteler in Verzug, ist Sabine Votteler berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Sabine Votteler ist in diesem Fall berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 8 Erfüllung

(1) Sabine Votteler wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Sabine Votteler ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Sabine Votteler gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Sabine Votteler unberührt.

§ 9 Widerrufsrecht

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Sabine Votteler anderweitig eingeräumt.

§ 10 Verbot der Weitergabe von internen Informationen und Betriebsgeheimnissen

(1) Während der Trainings und Live Calls von Sabine Votteler geben andere Coaching-Teilnehmer unter Umständen persönliche oder betriebliche Informationen preis. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) Sabine Votteler ist berechtigt bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlung des Kunden dessen Zugänge und Logins zu allen Programmen, Inhalten und Trainings nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber Sabine Votteler bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 11 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf die Buchung von Beratungsleistungen gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von Sabine Votteler erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse sowie Unterlagen für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(2) Zugänge zu Onlineplattformen, auf denen Sabine Votteler für den Kunden gegebenenfalls Inhalte zur Verfügung stellt, werden vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen. Die Weitergabe an den Kunden überlassener Zugänge an Dritte ist verboten.

(3) Eine Übertragung von Nutzungsrechten nach Absatz 1 und 2 findet ausschließlich unter dem Vorbehalt statt, dass der Kunde die Sabine Votteler nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse und Unterlagen an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 12 Haftung

(1) Sabine Votteler haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sabine Votteler nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Sabine Votteler maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Sabine Votteler. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Sabine Votteler.


AGB Stand: 20.09.2022 © Vervielfältigung verboten